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Unsere Geschichte

Allgemeine Geschäftsbedingungen der 314 OS GmbH für die Nutzung der Software „OS" als Software-as-a-Service

  1. Allgemeines
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „Geschäftsbedingungen") der 314 OS GmbH, 314 OS GmbH, Rudi-Dutschke-Str. 26, 10969 Berlin (nachfolgend auch: „Anbieter") gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 I BGB (nachfolgend: „Kunde").
    2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
  2. Vertragsgegenstand
    1. Der Anbieter erbringt für den Kunden Software-as-a-Service (SaaS) Dienstleistungen in Form der zeitlich beschränkten Bereitstellung der Software „OS" zur Projekt- und Ressourcenplanung (nachfolgend: „Software") zur Nutzung durch den Kunden über das Internet.
    2. Der konkrete Vertragsgegenstand und Leistungsumfang ist abhängig von dem vom Kunden in der Bestellung (z.B. über die Website des Anbieters) bzw. im Vertrag ausgewählten Service-Modell. Das Service-Modell bezieht sich dabei jeweils auf einen Arbeitsbereich (=Workspace):
      1. Service-Modell „Business"Der Anbieter stellt dem Kunden die Software unentgeltlich zur Nutzung über das Internet bereit und räumt dem Kunden Speicherplatz auf vom Anbieter bereitgestellten Servern ein.
      2. Service-Modell „Entrepreneur"Der Anbieter stellt dem Kunden die Software entgeltlich zur Nutzung über das Internet bereit und räumt dem Kunden Speicherplatz auf vom Anbieter bereitgestellten Servern ein. Der Kunde erhält in seinem Workspace zudem im Rahmen der Softwarenutzung Zugriff auf aggregierte betriebswirtschaftliche Vergleichsdaten zur Projekt- und Ressourcenplanung aus dem Datenpool des Anbieters.
      3. Service-Modell „Enterprise"Der Anbieter stellt dem Kunden die Software entgeltlich zur Nutzung über das Internet bereit und räumt dem Kunden Speicherplatz auf vom Anbieter bereitgestellten Servern ein. Der Kunde erhält zudem im Rahmen der Softwarenutzung Zugriff auf aggregierte betriebswirtschaftliche Vergleichsdaten zur Projekt- und Ressourcenplanung aus dem Datenpool des Anbieters. Ferner kann auf der Grundlage gesonderter Vereinbarungen eine kundenspezifische Anpassung der Software erfolgen. Das Service-Modell „Enterprise" kann nicht über die Website des Anbieters bestellt werden.
    3. Die vorgenannten Service-Modell werden nachfolgend zusammenfassend auch als „SaaS-Dienste" bezeichnet.
    4. Dem Anbieter ist es gestattet, bei der Einräumung von Speicherplatz auf Servern Subunternehmer einzubeziehen.
    5. Durch die Anmeldung auf der Website www.goos.cloud und die Zustimmung zu diesen Geschäftsbedingungen erhält der Kunde, soweit er kein anderes Service-Modell ausgewählt hat, einen Workspace des Service-Modells „Business".
  3. Nutzung der Software
    1. Der Anbieter stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrages die Nutzung der Software über das Internet mit dem in der Produktbeschreibung (siehe Feature Tables auf www.goos.cloud/features) näher beschriebenen Funktionsumfang und unter den dort ebenfalls genannten Funktionsvoraussetzungen je nach ausgewähltem Service-Modell entweder entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet der Anbieter die Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist. Die Software verbleibt auf dem vom Anbieter bereitgestellten Server. Die Software darf vom Kunden nur für seine beruflichen bzw. geschäftlichen Zwecke genutzt werden. Dies gilt auch für die in der Software bereitgestellten Mail- und Benachrichtigungsfunktionen.
    2. Die Software darf vom Kunden für die Zwecke der Projekt- und Ressourcenplanung genutzt werden. Vom Anbieter nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung von den Endgeräten des Kunden in das Internet.
    3. Der Kunde darf unter Verwendung der in der Produktbeschreibung festgelegten Standard-Web-Browser auf die bereit gehaltene Software zugreifen. Die Endgeräte des Kunden müssen in der Produktbeschreibung angegebene systemtechnische Mindestvoraussetzungen erfüllen.
    4. Der Anbieter wird die Software im Rahmen der technischen Möglichkeiten in der jeweils verfügbaren aktuellen Version einsetzen. Der Anbieter wird den Kunden auf eine Änderung der eingesetzten Software in der Regel spätestens eine (1) Woche vor dem Änderungszeitpunkt hinweisen, es sei denn, es handelt sich hierbei um Fehlerbehebungen, die zur Aufrechterhaltung der Softwarenutzung erforderlich sind. Informationen und Hinweise zu Änderungen der Software wird der Anbieter unter www.goos.cloud/changelog zur Verfügung stellen. Eine solche Fehlerbehebung kann mit kürzerer Ankündigungsfrist erfolgen. Sofern eine vorherige Mitteilung an den Kunden dem Anbieter nicht zumutbar möglich ist, kann der Anbieter sie jederzeit auch ohne Vorankündigung vornehmen. Sofern vom Kunden gewünscht und vom Anbieter realisierbar, wird sich der Anbieter bemühen, eine angekündigte Aktualisierung der Software auch vor dem angekündigten Änderungszeitpunkt durchzuführen.
    5. Der Anbieter entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch Updates und Upgrades verbessern. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz von Updates und Upgrades besteht jedoch nicht. Der Anbieter ist zudem ausdrücklich nicht verpflichtet, die Software ohne gesonderte Beauftragung und Vergütung an geänderte gesetzliche und regulatorische Bestimmungen anzupassen. Sollte insoweit ein Bedarf des Kunden bestehen, kann er eine entsprechende Anfrage an den Anbieter richten, der die Realisierbarkeit und die Erstellung eines Angebots unter Berücksichtigung seiner technischen, personellen und zeitlich Ressourcen prüfen wird.
    6. Eine Änderung der Software kann auch die Anpassung der Software an neue Versionen oder Release-Stände der in der Produktbeschreibung festgelegten Standard-Web-Browser beinhalten. In diesem Fall müssen der Kunde und seine Nutzer für die Nutzung der Software die neue Version des von ihnen jeweils genutzten Standard-Web-Browsers installieren.
    7. Die Software wird dem Kunden über das Internet montags bis sonntags von 0:00 bis 24.00 Uhr nach mitteleuropäischer Zeit unter Berücksichtigung der Sommer- sowie Winterzeit mit der in Ziffer 6.3 angegebenen Verfügbarkeitsrate zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Der Anbieter ist berechtigt, die Leistungserbringung täglich zwischen 22:00 und 05:00 Uhr nach mitteleuropäischer Zeit unter Berücksichtigung der Sommer- sowie Winterzeit zu unterbrechen, um Wartungsarbeiten durchzuführen. Der Anbieter wird sich bemühen, den genauen Zeitraum der Wartungsarbeiten fünf Tage im Voraus dem Kunden mitzuteilen. Sollten Wartungsarbeiten oder Störungsbeseitigungen außerplanmäßig und/oder unvorhersehbar zu anderen Zeiten erforderlich werden und eine Einhaltung der fünftägigen Ankündigungsfrist für den Anbieter nicht zumutbar möglich sein, wird der Anbieter dem Kunden zum frühesten möglichen Zeitpunkt die Lage und die Dauer der Leistungsunterbrechung mitteilen.
  4. Einräumung von Speicherplatz
    1. Der Anbieter überlässt dem Kunden Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Der Kunde kann auf diesem Server Daten und Inhalte bis zu dem im in der Produktbeschreibung auf www.goos.cloud/features angegebenen Umfang speichern. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, kann der Kunde auf Anfrage weiteren Speicherplatz kostenpflichtig nachbestellen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit beim Anbieter.
    2. Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.
    3. Der Kunde haftet für Inhalte Dritter, denen er den Zugriff auf seinen Workspace erlaubt hat bzw. denen er das Speichern von Inhalten ermöglicht.
    4. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder Vereinbarungen mit oder Rechte von Dritten verstößt.
    5. Der Anbieter ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird der Anbieter u.a. Backups vornehmen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls betreiben.
  5. Support
    1. Der Anbieter stellt dem Kunden die Produktbeschreibung für die Benutzung der jeweils eingesetzten Version der Software online über die Benutzeroberfläche der Software zur Verfügung.
    2. Darüber hinaus wird der Anbieter den Kunden bei technischen Fragen und Anwendungsfragen im Zusammenhang mit den SaaS-Diensten unterstützen. Hierfür kann der Kunde Anfragen per E-Mail oder über die Chatfunktion der Software an den Anbieter richten. Kontaktdaten sind in der Produktbeschreibung angegeben. Kundenanfragen werden innerhalb der in der Produktbeschreibung genannten Geschäftszeiten in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet und per E-Mail oder die Chatfunktion beantwortet.
    3. Meldungen über Störungen sind vom Kunden an den Anbieter per E-Mail oder die Chatfunktion abzugeben. Bei der Meldung hat der Kunde die Störung in angemessen detailliertem Umfang zu beschreiben, so dass diese für den Anbieter nachvollziehbar ist. Bei der Meldung hat der Kunde anzugeben, wie er telefonisch zu erreichen ist. Der Kunde muss sicherstellen, dass der Anbieter sich während der Dauer der Störung zumindest innerhalb der Geschäftszeiten des Kunden stets und unmittelbar an ihn wenden kann.
    4. Im Rahmen des Service-Modells „Enterprise" können weitere Support-Leistungen und Support-Kommunikationskanäle mit dem Anbieter vereinbart werden.
  6. Unterbrechung, Beeinträchtigung der Erreichbarkeit
    1. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die derFeststellung und Behebung von Störungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
    2. Die Überwachung der Erreichbarkeit des Servers erfolgt 24x7. Die Wartung der SaaS-Dienste ist 24 Stunden am Tag gewährleistet, wobei eine Reaktionszeit von ca. 30 Minuten besteht. Bei schwerwiegenden Störungen – die Nutzung der SaaS-Dienste ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt – erfolgt die Einleitung von Wartungsmaßnahmen unverzüglich nach Kenntnis oder Information durch den Kunden. Der Anbieter wird den Kunden von den Wartungsarbeiten umgehend über das Help Desk Dashboard der Software und/oder Kommunikationskanäle wie Twitter informieren und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen.
    3. Die Verfügbarkeit der vereinbarten SaaS-Dienste nach Ziffer 1.2 dieses Vertrags beträgt 99,314 % im Jahresdurchschnitt ausschließlich Zeiträumen für Wartungsarbeiten.
    4. Eine vom Anbieter zu behebende Störung liegt nicht vor bei Beeinträchtigungen der Datenverbindung von den Endgeräten des Kunden und seiner Nutzer in das Internet, z.B. durch Leitungsausfall oder -störung bei anderen Providern oder Telekommunikationsanbietern, oder bei einer vertragswidrigen Inanspruchnahme der bereitgestellten Systemkapazitäten.
  7. Pflichten des Kunden
    1. Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen. Dies gilt auch entsprechend für die Versendung von E-Mails oder anderen Benachrichtigungen über die entsprechenden Funktionen der Software. Insbesondere dürfen E-Mail- und Benachrichtigungsfunktionen der Software nicht für Spam oder anderweitige Belästigungen oder Beeinträchtigungen Dritter eingesetzt werden. Der Kunde wird auch seine Nutzer entsprechend verpflichten.
    2. Der Kunde steuert den Zugriff auf seinen Workspace und den zur Verfügung gestellten Speicherplatz durch andere Nutzer und ist dafür verantwortlich, dass diese die Software und SaaS-Dienste in Übereinstimmung mit diesem Vertrag nutzen.
    3. Der Kunde erhält für die Nutzung der Software Zugriffsberechtigungen. Zugriffsberechtigungen dürfen vom Kunden nur für von ihm erstellte Workspaces mitgeteilt werden. Der Kunde ist verpflichtet, Zugriffsberechtigungen geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich über einen möglichen Missbrauch von Zugriffsberechtigungen und Accounts und über sonstige Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit den SaaS-Diensten zu informieren.
    4. Im Übrigen wird das Verfahren zur Erteilung von Zugriffsberechtigungen und Accounts für die Nutzung der Software in der Produktbeschreibung beschrieben.
  8. Rechte an den Kundendaten
    1. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher jederzeit eine Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten gemäß Ziffer 12 durchführen. Das dem Anbieter gemäß Ziffer 8.2 eingeräumte zeitlich unbegrenzte und unwiderrufliche Recht zur Nutzung der Daten bleibt hiervon unberührt.
    2. Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden und seine Nutzer zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Ferner räumt der Kunde dem Anbieter das zeitlich und örtlich unbegrenzte sowie unwiderrufliche Recht ein, die vom Kunden und seinen Nutzern in der Software gespeicherten Daten zu nutzen und in aggregierter und anonymisierter Form, die keine Rückschlüsse auf den Kunden zulässt, als betriebswirtschaftliche Vergleichsdaten anderen Kunden des Anbieters bereitzustellen. Für diese Zwecke ist der Anbieter insbesondere auch berechtigt, die Daten zu bearbeiten, zu vervielfältigen und Dritten zugänglich zu machen. Der Anbieter ist berechtigt, die Daten in einem Fremdrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter auch berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
  9. Nennung als Referenzkunde
    1. Der Kunde stimmt zu und räumt dem Anbieter das Recht ein, diesen als Referenzkunden zu benennen. Der Kunde kann seine Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern oder widerrufen. In diesem Fall bleibt der Anbieter berechtigt, bereits erstelltes Werbematerial zu verbrauchen.
    2. Die Nennung als Referenzkunde kann auch online etwa auf der Unternehmenswebsite des Anbieters, einschließlich der Darstellung des Firmenlogos des Kunden, erfolgen. Der Kunde räumt dem Anbieter zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein. Zum Widerruf des Nutzungsrechts gilt Ziffer 9.1 entsprechend.
  10. Rechte zur Nutzung der Software
    1. Der Anbieter räumt hiermit dem Kunden das nicht-ausschließliche, nicht abtretbare und nicht übertragbare Recht ein, die Software während der Vertragslaufzeit nach Maßgabe der Produktbeschreibung und den Regelungen dieser Geschäftsbedingungen zu nutzen.
    2. Der Kunde ist berechtigt, während der Vertragslaufzeit Dritten den Zugang zu seinen Workspaces zu gestatten. Der Kunde ist jedoch nicht berechtigt Dritten die Inanspruchnahme der Software entgeltlich oder unentgeltlich zu gestatten. Der Nutzungsumfang des Dritten richtet sich nach dem Service-Modell, welches der Kunde für den jeweiligen Workspace gewählt hat. Der Dritte muss zur Nutzung des Workspaces ebenfalls einen Account anlegen und wird somit Kunde des Anbieters, Soweit der Dritte für seinen Workspace kein anderes Service-Modell wählt, wird er Kunde des Service-Modells „Business".
  11. Vergütung
    1. Die von dem Kunden an den Anbieter zu zahlende Vergütung für die vertragsgegenständlichen Leistungen sowie deren Fälligkeit richtet sich nach den entsprechenden Vereinbarungen in der Bestellung. Bei Auswahl des Service-Modells „Business" können die vertragsgegenständlichen Leistungen unentgeltlich durch den Kunden genutzt werden.
    2. Alle Zahlungen sind jeweils mit Rechnungsstellung im Voraus fällig. Zahlungen für Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Service-Modelle „Entrepreneur" und „Enterprise" erfolgen per Kreditkarte monatlich im Voraus, soweit nicht in der Bestellung bzw. im Vertrag etwas Abweichendes vereinbart ist. Die Kreditkarte wird am Tag der Fälligkeit belastet. Bei Zahlung mit Kreditkarte behält sich der Anbieter vor, die Gültigkeit, den Verfügungsrahmen und die Adressangaben des Kunden zu überprüfen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Anbieter berechtigt, eine Zahlung per Kreditkarte und einen Vertragsschluss abzulehnen. Der Kunde erhält, soweit nicht etwas Abweichendes im Vertrag vereinbart ist, eine monatliche Rechnung, die in seinem Workspace zum Abruf bereitgestellt wird.
    3. Die in der Bestellung genannten Vergütungen sind netto und verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, hat der Anbieter Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9 (neun) Prozentpunkten über dem geltenden Basiszinssatz. Das Recht des Anbieters zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
    5. Setzt der Anbieter dem Kunden bei ausbleibender Zahlung trotz Fälligkeit eine angemessene Frist zur Zahlung, ist der Anbieter darüber hinaus berechtigt, nach Ablauf der Frist dem Kunden den Zugang zur Nutzung der SaaS-Dienste so lange zu sperren, bis die Zahlung beim Anbieter eingegangen ist. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt auch während der Sperre des Zugangs zu den SaaS-Diensten aufgrund des Zahlungsverzuges bestehen.
  12. Laufzeit und Kündigung
    1. Der Vertrag mit dem Anbieter kommt mit Annahme der Bestellung des Kunden und Freischaltung des Accounts für den Workspace des Kundenzustande und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine etwaige Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus der Bestellung oder kann im Vertrag vereinbart werden.
    2. Soweit nicht in der Bestellung oder im Vertrag etwas Abweichendes vereinbart ist, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu kündigen. Sofern in der Bestellung bzw. im Vertrag eine Mindestlaufzeit vereinbart ist, kann der Vertrag jedoch abweichend von Satz 1 erstmals zum Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden.
    3. Das Recht der Parteien zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Dem Anbieter steht insbesondere ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zu, wenn
      1. der Kunde gegen wesentliche Bestimmungen oder Bedingungen des Vertrags verstößt, vorausgesetzt, eine vom Anbieter zur Abhilfe gesetzte Frist ist erfolglos abgelaufen oder eine erforderliche Abmahnung ist erfolglos geblieben,
      2. der Kunde mit der Zahlung einer fälligen und ordnungsgemäß in Rechnung gestellten Vergütung mehr als zwei Monate im Rückstand ist und auch nach einer weiteren Mahnung durch den Anbieter mit einer angemessenen, mindestens zweiwöchigen Zahlungsfrist keine Zahlung durch den Kunden erfolgt,
      3. soweit dem Anbieter das Festhalten an dem Vertragsverhältnis aus sonstigen schwerwiegenden Gründen nicht zugemutet werden kann.
      4. über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
    4. Soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist, hat eine Kündigung über ein vom Anbieter bereitgestelltes Web-Interface zu erfolgen.
    5. In allen Fällen der Beendigung dieses Vertrages ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung der Software, die dem Kunden zur Nutzung bereitgestellt wurde, unverzüglich einzustellen. Nach Vertragsbeendigung werden die Zugriffsberechtigungen und die vom Kunden eingerichteten Accounts und Workspaces gesperrt.
  13. Datenherausgabe
    1. Der Kunde hat während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von vier (4) Wochen nach Vertragsbeendigung die Möglichkeit, die von ihm bzw. seinen Nutzern auf dem zugewiesenen Speicherplatz und Workspaces abgelegten Daten mittels einer Export-Funktion per Download herunterzuladen. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass der Anbieter Kopien der Daten für die Herausgabe erstellt und auch keinen Anspruch, die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.
    2. Ein Zurückbehaltungsrecht sowie das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) stehen dem Anbieter hinsichtlich der Daten des Kunden nicht zu. Die Rechte des Anbieters gemäß Ziffer 8.2 bleiben hiervon unberührt.
    3. Der Anbieter wird den Speicherplatz sowie alle bei ihm vorhandenen Daten des Kunden und seiner Workspaces vier (4) Wochen nach Vertragsbeendigung auf dem Server löschen Der Anbieter wird vor Vertragsbeendigung auf die Löschung der Daten und dabei auch auf die Bedeutung des Kundenverhaltens besonders hinweisen. Die Verpflichtung zur Löschung gilt nicht für routinemäßig angefertigte Sicherungskopien des elektronischen Datenverkehrs und sofern nach zwingendem Recht die Daten des Kunden oder deren Kopien aufbewahrt werden müssen. Darüber hinaus werden solche Daten, die gemäß Ziffer 8.2 in aggregierter und anonymisierter Form zur Bereitstellung betriebswirtschaftlicher Vergleichsdaten verarbeitet werden, nicht gelöscht und dürfen gemäß Ziffer 8 nach der Vertragsbeendigung weiter durch den Anbieter genutzt werden.
  14. Mängelansprüche
    1. Die Funktionalität der vertragsgegenständlichen Software richtet sich nach den Angaben in der Produktbeschreibung auf www.goos.cloud/features. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in sonstigen öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln des Anbieters sind keine Beschaffenheitsangaben.
    2. Ein Sachmangel liegt ausschließlich dann vor, wenn die Software nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet. Die vertragliche Beschaffenheit der Software ergibt sich aus der Produktbeschreibung auf www.goos.cloud/features. Bei Abweichungen, welche die Eignung der Software zur im Vertrag vorausgesetzten Verwendung nur unerheblich beeinträchtigen, sind Sachmängelansprüche ausgeschlossen (unerhebliche Abweichungen). Nicht als unerhebliche Abweichungen zählen solche, die sich auf die gespeicherten Daten in der Weise auswirken, dass eine zweckmäßige und sinnvolle Nutzung von wesentlichen Teilen der Software nicht oder nur stark eingeschränkt möglich ist. Eine bloße Verlangsamung des Programmablaufs ist im Zweifelsfall als unerhebliche Abweichung anzusehen. Fehlfunktionen, die sich aus nicht ordnungsgemäßer Bedienung der Software durch den Kunden, insbesondere aus der Nichtbeachtung von Nutzungsvoraussetzungen oder -instruktionen entsprechend der bereitgestellten Produktbeschreibung auf www.goos.cloud/features ergeben, gelten nicht als Sachmängel.
    3. Sind die vom Anbieter nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen mangelhaft, wird der Anbieter innerhalb angemessener Frist, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht, und nach Zugang einer schriftlichen Mängelrüge des Kunden die Leistungen nach seiner Wahl nachbessern, erneut erbringen oder so umgehen, dass dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung der Software möglich ist.
    4. Schlägt die mangelfreie Erbringung aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, auch innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist gemäß Ziffer 13.3 fehl, kann der Kunde seine übrigen gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen. Das Recht der Minderung ist der Höhe nach auf die auf den mangelhaften Leistungsteil entfallende Vergütung beschränkt.
    5. Für Mängel der Software, die bereits bei deren Überlassung an den Kunden vorhanden waren, haftet der Anbieter nur, wenn der Anbieter diese Mängel zu vertreten hat.
    6. Der Kunde hat dem Anbieter Mängel unverzüglich gemäß Ziffer 5.3 anzuzeigen.
  15. Haftung
    1. Der Anbieter ist zur sofortigen Sperre der SaaS-Dienste berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Anbieter davon in Kenntnis setzen. Der Anbieter hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
    2. Bei Vereinbarung des Service-Modells „Business" haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    3. Bei Vereinbarung der Service-Modelle „Entrepreneur" und „Enterprise" sind Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Dabei ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen, vorhersehbaren Schaden, in jedem Fall aber für alle Schäden in einem Vertragsjahr auf 31,4% der vom Kunden gezahlten Vergütung für die Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Leistungen in dem betreffenden Vertragsjahr begrenzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf.
    4. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
    5. Der Anbieter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  16. Geheimhaltung, Datenschutz
  17. Soweit nicht in einer gesonderten Geheimhaltungs-/Vertraulichkeitsvereinbarung etwas Abweichendes zwischen den Parteien schriftlich festgelegt wurde, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
    1. Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Abwicklung des Vertrages zwischen den Parteien zur Kenntnis gelangten Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich oder als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei erkennbar sind (im Folgenden „vertrauliche Informationen"), geheim zu halten und sie – soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder in sonstiger Weise zu verwenden oder zu verwerten.
    2. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche Informationen,
      1. die bei Abschluss dieses Vertrages öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf Verletzung des Vertrages oder einer zuvor zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung beruht,
      2. für die die jeweils andere Partei der Bekanntgabe ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat,
      3. die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, werden sich die Parteien im Fall einer derartigen Verpflichtung zur Offenlegung vorab unterrichten und der anderen Partei Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
    3. Die Parteien werden nur gegenüber denjenigen eigenen Mitarbeitern vertrauliche Informationen offenlegen, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist.
    4. Die Geheimhaltungsverpflichtungen gemäß dieser Ziffer 15 werden durch eine Vertragsbeendigung nicht berührt und bleiben auch darüber hinaus in Kraft.
    5. Jede Partei wird sicherstellen, dass sämtliche einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages eingehalten werden und im Rahmen der vertragsgegenständlichen Zusammenarbeit von ihnen eingesetzte Personen auf das Datengeheimnis verpflichtet werden.
    6. Für die Einhaltung einschlägiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen im Rahmen der Nutzung der Software, die dem Kunden im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen zur Nutzung bereitgestellt wird, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Kunde ist insbesondere selbst für etwaige nach den Bestimmungen der DS-GVO und/oder des Bundesdatenschutzgesetzes durch seine Nutzer und Geschäftspartner erforderlichen Einwilligungserklärungen verantwortlich.
    7. Sofern der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, verpflichten sich die Parteien, eine den Bestimmungen des Art. 28 DS-GVO entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abzuschließen. Der Anbieter wird dem Kunden eine entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung vorlegen.
  18. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
    1. Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung der anderen Partei. Dies gilt nicht für eine Abtretung an mit der jeweiligen Partei im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen. Die Regelungen des § 354a HGB bleiben hiervon unberührt.
    2. Der Kunde kann wegen eigener Ansprüche nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit seine Forderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt ist.
  19. Vertragsänderungen
    1. Die Geschäftsbedingungen können zwischen dem Anbieter und dem Kunden durch entsprechende Vereinbarung wie nachfolgend beschrieben geändert werden: Der Anbieter übermittelt die geänderten Geschäftsbedingungen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform an den Kunden und weist auf die Neuregelungen sowie das Datum des geplanten Inkrafttretens gesondert hin. Zugleich wird der Anbieter dem Kunden eine angemessene, mindestens zwei Monate lange Frist für die Erklärung einräumen, ob er die geänderten Geschäftsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, keine Erklärung, so gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als vereinbart. Der Anbieter wird den Kunden bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d.h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens hinweisen.
    2. Der Anbieter kann die Vergütung für die vertragsgegenständlichen Leistungen jeweils mit einer Ankündigungsfrist von vier Monaten mit Wirkung zum Beginn eines Vertragsjahres, bei Vereinbarung einer Mindestvertragslaufzeit jedoch erstmals jedoch für das Vertragsjahr nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, durch schriftliche Anpassungserklärung gegenüber dem Kunden ändern. Der Anbieter darf die Vergütung höchstens um 5% ändern. Wenn der Kunde den vorliegenden Vertrag nicht unter Einhaltung der Kündigungsfrist gemäß Ziffer 12.2 zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder eines nachfolgenden Vertragsjahres kündigt, gilt die neue Vergütung als vereinbart. Hierauf weist der Anbieter in der Anpassungserklärung hin.
  20. Schlussbestimmungen
    1. Diese Geschäftsbedingungen und das Online-Auftragsformular enthalten alle zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen. Weitere schriftliche oder mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
    2. Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden ist der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist jedoch auch zur Klageerhebung am Sitz des Kunden sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.
    4. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Anbieters ist der Sitz des Anbieters.
    5. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen und des Online-Auftragsformulars ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, sofern die Vertragsparteien die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten.
    6. Anlagen, auf die in diesen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird, sind Bestandteil des Vertrags.
    7. Diese Geschäftsbedingungen wurden in deutscher Sprache erstellt. Im Falle der Übersetzung der Geschäftsbedingungen in die englische Sprache geht bei inhaltlichen Abweichungen zwischen den beiden Sprachversionen die deutsche Sprachversion der Geschäftsbedingungen vor.

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